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UNSERE UNTERSTÜTZUNG FÜR EIN SICHERES ZUHAUSE

Damit Einbrecher keine Chance haben und Sie sich in Ihrem Zuhause sicher fühlen, unterstützt die Genossenschaft ihre Nutzer*innen finanziell bei Sicherungsmaßnahmen für die Wohnung.

Alle vier Minuten wird in Deutschland ein Einbruch verübt. Wenn die dunkle Jahreszeit begonnen hat, erhöhen sich die Einbruchzahlen laut Statistik um ca. 40%. Durch das gezielte Ansetzen eines Schraubendrehers und unter zur Hilfenahme des Hebelgesetzes, schaffen es Einbrecher immer wieder, unzureichend gesicherte Türen und Fenster aufzubrechen. Eine mechanische Sicherung an Türen und Fenster hilft, um das Aufbrechen zu erschweren und die „Arbeitszeit“ des Täters zu verlängern. Das wiederum erhöht das Risiko für Einbrecher entdeckt zu werden und führt somit häufig zum Abbruch der Tat.

Und so einfach können Sie die Förderung Anspruch nehmen:

  • Sie stellen einen schriftlichen Antrag mittels des von der Genossenschaft erstellten Formblatts.
  • Die Arbeiten erfolgen durch eine Fachfirma gemäß Prüfnorm DIN 18104. Informationen zu den ausführenden Fachfirmen erhalten Sie in der Geschäftsstelle der Genossenschaft.
  • Sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Maßnahme werden zunächst vom Nutzer, also Ihnen, getätigt. Sobald Sie uns die entsprechende Handwerkerrechnung vorlegen, beteiligt sich die Genossenschaft mit 50 Prozent, maximal aber 500 Euro, an den Kosten der Maßnahme.
  • Sollten Sie aus der Wohnung ausziehen oder die Wohnungseingangstür beziehungsweise die Fenster austauschen, gehen die eingebrachten Gegenstände entschädigungslos in das Eigentum der Genossenschaft über.
  • Bevor Sie Arbeiten zu Sicherungsmaßnahmen in Ihrer Wohnung beauftragen, empfehlen wir Ihnen, sich durch die Kriminalprävention des Polizeipräsidiums Bochum kostenlos beraten zu lassen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass bereits durchgeführte Maßnahmen nicht nachträglich gefördert werden können.

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