Das Amt der Vertreter*innen
Gestalten Sie aktiv die Zukunft
Alle fünf Jahre stehen die Wahlen zur Neubildung der Vertreterversammlung an. Vermutlich fragen sich die Mitglieder immer wieder, warum lässt die Genossenschaft überhaupt immer wieder Vertreter*innen wählen und was sind deren Aufgaben? Wir haben alle wichtigen Fragen rund um das höchste Organ unserer Genossenschaft für Sie zusammengefasst:
Engagement ist herzlich willkommen!
Das Amt der Vertreterin bzw. des Vertreters gibt engagierten Menschen unserer Genossenschaft die Chance, Einfluss zu nehmen und sich für die Interessen aller Mitglieder stark zu machen. Wir wollen gemeinsam mit Ihnen etwas bewirken, um das Wohnen in Herne und Wanne attraktiv zu halten, die Nachbarschaften zu stärken und vor allem die Genossenschaft zukunftssicher weiterzuentwickeln.
FAQ
Was Sie schon immer über das Vertreteramt wissen wollten:
Die Aufgaben des Vertreteramtes sind vielfältig.
Im Zuge einer Interessensvertretung der Gemeinschaft fungiert der/die Vertreter*in als Verbindung zwischen unseren Mitgliedern und unserer Genossenschaft.
Ebenso die Teilnahme an der jährlich stattfindenden Vertreterversammlung gehört zu diesen Aufgaben. Hierbei werden beispielsweise Beschlüsse zur Verwendung des Bilanzgewinnes sowie dem Jahresabschluss an sich gefasst.
Neben dem „Pflichttermin“ zur Vertreterversammlung, liegt es ganz bei Ihnen, wie viel Sie sich engagieren möchten. Wir sind immer offen für Veranstaltungs- oder Optimierungsvorschläge. Gerne bilden wir Arbeitskreise, an denen Sie mitwirken können, um Dinge im Wohnquartier zu verbessern. In den jährlich stattfindenden Maigesprächen berichten wir ausführlich über alles, was rund um die Genossenschaft wichtig ist. Auch hier ist immer Platz für Ihre Themen.
Grundsätzlich sollen alle Mitglieder einer Genossenschaft ihre Rechte in der Generalversammlung ausüben. Unsere Genossenschaft betreut fast 4.000 Mitglieder. Eine Generalversammlung wäre da schon aus organisatorischen Gründen nur schwierig durchführbar.
In Genossenschaften, denen mehr als 1.500 Mitglieder angehören, kann daher die Vertreterversammlung an die Stelle der Generalversammlung treten. Das bedeutet: Bei ihrer Entscheidungsfindung nehmen die Vertreter*innen nicht nur die Interessen einzelner Mitglieder oder ihres Wohnquartiers wahr, sondern haben immer die Interessen der ganzen Genossenschaft im Blick.
Die Vertreter*innen der Genossenschaft bilden demnach die Stimme aller Genossenschaftsmitglieder.
Die zu neu wählende Vertreterversammlung 2025-2030 besteht aus 60 Vertreter*innen.
Alle volljährigen Mitglieder unserer Genossenschaft können sich bei der nächsten Vertreterwahl aufstellen lassen. Als Vertreter*in, benötigen Sie keine formalen Vorkenntnisse.
Mit einem gesunden Menschenverstand lassen sich nahezu alle Aufgaben meistern.
Die Vertreterversammlung ist ein wichtiges Bindeglied zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und den Mitgliedern unserer Genossenschaft. Als Vertreter*in sorgen Sie dafür, dass wichtige Entscheidungen im Sinne aller Mitglieder getroffen werden.
Ihre Vorschläge sind uns immer wichtig!
Zunächst einmal übernehmen Sie das Amt als Vertreterin oder Vertreter in Ihrem Wahlbezirk für fünf Jahre. So haben Sie genügend Zeit, um sich einzufinden und auch wirklich etwas bewirken zu können.
Sie werden nicht zur Ansprechperson für Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Mängel in den Wohnungen. Sollte es Probleme geben, kann sich jedes Mitglied selbst direkt bei uns melden.
Sollten Sie eimal an einem Termin der Vertreterversammlung nicht können, dann ist das auch kein Problem. Die Vertreterversammlung ist breit aufgestellt und bleibt beschlussfähig.
Das Amt der Vertreterin bzw. des Vertreters ist ein Ehrenamt und wird demnach nicht vergütet. Trotzdem zahlt sich das Amt aus. Mit Ihrem Einsatz schaffen Sie neue Perspektiven für eine gute und soziale Nachbarschaft – und somit auch für sich selbst.
Sie können sich jederzeit mit Fragen telefonisch unter 02325-9528-0 an Herrn Berger wenden oder an die eigens dafür eingerichtete E-Mailadressse wahl@wohnstaetten.de.
Bekanntmachung der Wahl durch Anzeige WAZ 30.08.2024
Versand der Wahlbenachrichtigungen an die Mitglieder 02.09. – 09.09.2024
Auslegung der Wählerlisten in der Geschäftsstelle 02.09. – 20.09.2024
Benennung von Kandidaten durch die Mitglieder 02.09. – 20.09.2024
Auslegung der geprüften Wahlvorschläge in der Geschäftsstelle 09.10. – 15.10.2024
Versand der Briefwahlunterlagen an die Mitglieder bis 31.10.2024
Briefwahl durch die Mitglieder 04.11. – 05.12.2024, 12.00 Uhr
Übermittlung der Wahlbriefe an den Wahlvorstand 05.12.2024
Auszählung Stimmzettel und Prüfung der Gültigkeit durch den Wahlvorstand ab 13.00 Uhr
Feststellung der Vertreter:innen und Ersatzvertreter:innen durch den Wahlvorstand 09.12.2024
Unterrichtung der gewählten Vertreter:innen und Ersatzvertreter:innen durch den Wahlvorstand bis 13.12.2024
Auslegung der Liste der gewählten Vertreter:innen und Ersatzvertreter:innen in der Geschäftsstelle bis 24.01.2025
Wahlvorstand
Im Rahmen der Vertreterversammlung am 14.06.2024 haben die Vertreter*innen den Wahlvorstand für die anstehende Vertreterwahl gewählt, welcher sich aus folgenden Mitgliedern zusammen setzt:
- Herr Andreas Berger (Vorstand)
- Frau Tatjana Schmutzler (Vorstand)
- Frau Ingrid Meiswinkel-Koch (Aufsichtsratsvorsitzende)
- Frau Nicole Patzki (Aufsichtsrätin)
- Herr Jörg Salzmann (Wahlbezirk 1)
- Frau Helga Wegel (Wahlbezirk 2)
- Frau Ulla Britta Späth (Wahlbezirk 3)
- Frau Sarah Graf (Wahlbezirk 4)
- Herr Claus Christian Bietz (Wahlbezirk 5)
- Herr Marcel Tomlik (Wahlbezirk 6)
Wahlbezirke
Bei der konstituierenden Sitzung des Wahlvorstandes am 17.06.2024 wurde die Neuaufteilung der bisherigen Wahlbezirke beschlossen, da diese seit 1964 unverändert geblieben sind. Die örtliche Verteilung, z.B. durch Neubau, unserer Mitgliederanzahl hat sich seitdem enorm verändert, sodass eine Anpassung unvermeidbar war.