Neuigkeiten von der Genossenschaft

Aktuelles

Informationen zum Thema Lärm

Worauf ist zu achten? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema.

Vermeidbarer Lärm belastet unnötig alle Hausbewohner und sollte daher grundsätzlich unterbleiben. Die allgemeine Ruhezeit von 22.00 - 6.00 Uhr ist zu beachten. In dieser Zeit müssen alle ruhestörenden Tätigkeiten unterbleiben. Doch auch außerhalb dieser allgemeinen Ruhezeit - insbesondere in der Mittagszeit zwischen 13.00 und 15.00 Uhr - ist stets darauf zu achten, dass die Hausbewohner nicht über Gebühr gestört werden.

An Sonn- und Feiertagen sollte auf das Ruhebedürfnis der Mitbewohner besonders Rücksicht genommen werden, ebenso dann, wenn sich Kleinkinder, Schwerkranke oder Nachtarbeiter im Hause befinden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist vor allem geboten bei der Benutzung von z.B. Musik-, Fernseh- und Haushaltsgeräten sowie bei handwerklichen Arbeiten in Haus, Hof und Garten, Renovierungsarbeiten, Betätigen von Waschmaschinen und Trocknern.

Das Musizieren während der allgemeinen Ruhezeit ist untersagt. Fernsehgeräte und Musikanlagen sind stets auf Zimmerlautstärke einzustellen; die Benutzung im Freien, auf Balkonen und Loggien darf die übrigen Hausbewohner nicht stören.

Bei Feierlichkeiten gelten diese Bestimmungen sinngemäß. Es wird empfohlen, die Mitbewohner vorher zu unterrichten und um Verständnis zu bitten. Es ist allerdings selbstverständlich, dass solche unvermeidbar etwas lauter werdenden Zusammenkünfte auch bei Unterrichtung der Mitbewohner in erträglichem Rahmen bleiben müssen.

Kinder gehören ebenso zur Hausgemeinschaft wie Erwachsene. Rücksichtnahme und Toleranz kann nicht einseitig erwartet werden, sondern muss von Kindern und Erwachsenen gleichermaßen geübt werden. Lärmende Spiele und Sportarten wie z.B. Fußballspielen sind auf den Freiflächen, im Treppenhaus und in den sonstigen Nebenräumen nicht gestattet. Das Befahren der Hofanlage mit Fahrrädern, Mopeds und dergleichen ist ebenfalls nicht gestattet. Beim Spielen in der Wohnung ist eine Störung der anderen Hausbewohner zu vermeiden.

Im Rahmen der Hundehaltung ist stets darauf zu achten, dass eine Ruhestörung der Mitbewohner durch übermäßiges Hundegebell vermieden wird.

Ansprechpersonen

Weitere Neuigkeiten