Informationen zu den Gemeinschaftsflächen
Was gehört zu den Gemeinschaftsflächen? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema.
Auf Gemeinschaftsflächen wie Treppenhäusern, Trockenböden, in den Waschküchen sowie Kellergängen dürfen keine Gegenstände abgestellt werden.
Auch Haus- und Hofeingänge erfüllen ihren Zweck als Fluchtweg nur, wenn sie freigehalten werden. Sie dürfen daher nicht durch Fahrzeuge oder Gegenstände versperrt werden.
Vorgärten und gärtnerische Anlagen mit ihren der Belebung der Gesamtanlage dienenden Bäumen, Sträuchern, Rasenflächen und Spielanlagen sind vor Beschädigungen und Zerstörungen zu schützen sowie von Unrat freizuhalten. Aus diesem Grund können Ballspiele (z.B. Fußball- oder Hockeyspiele) auf dem gesamten Grundstück nicht gestattet werden.
Die Sauberhaltung des Sandkastens nebst Umgebung gehört zu den Obliegenheiten der Eltern und Kinder, die den Sandkasten benutzen. Sie haben auch darauf zu achten, dass das Spielzeug nach Beendigung des Spielens aus dem Sandkasten entfernt wird. Im eigenen Interesse sollten sie dafür sorgen, dass Unrat und gefährliche Gegenstände vom Spielplatz entfernt werden.
Das Aufstellen von Schwimmbecken jeglicher Art in den Hofanlagen ist untersagt.
Das Abstellen von Kraftfahrzeugen ist nur auf den dafür gekennzeichneten Flächen zulässig. Das Abstellen auf befestigten Flächen wie Hauszugängen, Gehwegen, Bürgersteigen, Feuerwehrzufahrten, Garagenzufahrten oder ähnlichem oder auf Rasenflächen ist nicht gestattet.
Kraftfahrzeuge dürfen innerhalb der Wohnanlage nicht gewaschen werden. Dort einen Ölwechsel oder Reparaturen vorzunehmen ist grundsätzlich verboten, ebenso ist das Warmlaufenlassen des Motors zu unterlassen.