Auszahlung Geschäftsguthaben
Die Auszahlung der Geschäftsguthaben ist nach der 59. ordentlichen Vertreterversammlung am 15.06.2023 bereits erfolgt. Weitere Details finden Sie im Artikel.
Bereits am Anfang des Jahres erhalten wir oftmals Anfragen, wann die gekündigten Geschäftsanteile unserer Mitglieder ausgezahlt werden.
Kündigt ein Mitglied seine Mitgliedschaft oder auch weitere Geschäftsanteile, wird diese Kündigung satzungsgemäß zum Ende eines Geschäftsjahres mit einer einjährigen Kündigungsfrist - also zum Ende des Folgejahres - wirksam. Das genaue Datum kann der jeweiligen Kündigungsbestätigung entnommen werden. Der Zeitpunkt der Wirksamkeit der Kündigung entspricht allerdings nicht dem Zeitpunkt der tatsächlichen Auszahlung. Denn bei Genossenschaften werden die relevanten Beschlüsse bezüglich des vergangenen Geschäftsjahres in der Vertreterversammlung gefasst, die immer im Juni des Jahres stattfindet.
Nachdem der Jahresabschluss am 15.06.2023 durch unsere Vertreterversammlung beschlossen wurde, können wir nunmehr die Auszahlungen der Auseinandersetzungsguthaben vornehmen. Den ausführlichen Bericht zur Vertreterversammlung finden Sie hier .
Wir bitten um Beachtung, dass die Auszahlung nicht automatisch erfolgt. Vielmehr ist es erforderlich, dass uns die aktuelle Bankverbindung schriftlich mitgeteilt wird, um Überweisungen auf etwaige nicht mehr vorhandene Bankkonten zu vermeiden. Sollten Sie noch Fragen zur Auszahlung, haben sprechen Sie uns einfach an.
Die Auszahlung der Dividende in Höhe von 4 % auf das Geschäftsguthaben per 01.01.2022 ist bereits erfolgt. Die dazugehörigen Steuerbescheinigungen werden derzeit erstellt und in Kürze an unsere Mitglieder versendet.