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Umstellung Kabelfernsehen

wahrscheinlich haben Sie schon über die Medien erfahren, dass es zum 1. Juli 2024 eine Änderung bezüglich des Kabelanschlusses in Ihrer Wohnung geben wird.

Am 1. Dezember 2021 ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes („TKGNovelle“) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber möchte damit den Breitbandausbau weiter beschleunigen und die Verbraucherrechte stärken. Es verändert unter anderem die Regeln für die Bereitstellung des Kabelanschlusses in Ihrer Wohnung.

Was jetzt zu beachten gilt:

Wie ist es zur Zeit noch geregelt?

Bisher hat es sich so dargestellt, dass die Genossenschaft mit einem Telekommunikationsunternehmen einen Vertrag über die Kabelfernsehversorgung in Ihrem Gebäude abgeschlossen hat. Damit erhalten Sie derzeit automatisch eine TV-Versorgung im Rahmen Ihres Nutzungsverhältnisses, ohne selbst einen Vertrag abschließen zu müssen. Die Kosten dafür legen wir auf die Betriebskosten Ihrer Wohnung um.

Was ändert sich für Sie konkret?

Die Umstellung betrifft sämtliche Haushalte, die über den Vermieter Kabel-TV beziehen. Um der drohenden Umstellungswelle zum 1. Juli 2024 zu entgehen, hat sich die Genossenschaft dazu entschieden, einen Monat früher, nämlich zum 1. Juni 2024, die Umstellung vorzunehmen.

Wenn Sie Ihr gewohntes Kabelfernsehen weiter nutzen wollen, müssen Sie, sofern noch nicht geschehen, einen eigenen Vertrag mit dem heutigen TV-Anbieter PŸUR abschließen. Das betrifft Sie auch, wenn Sie über Ihren TV-Anschluss Zusatzprodukte wie z.B. HD-TV oder Pay-TV gebucht haben.

Welche Kosten fallen an?

Die monatlichen Kosten für diesen Vertrag betragen 10,00 €.

Was muss ich jetzt tun?

  • Falls Sie zukünftig kein Kabel-TV mehr nutzen möchten, müssen Sie nichts weiter unternehmen.
  • Schließen Sie Ihren Kabel-TV-Vertrag direkt auf der Homepage des Kabelnetzbetreibers ab
  • Hier finden Sie ein vorgefertigtes Vertragsformular, welches Sie gerne mit Ihren persönlichen Daten ausfüllen und abschließend an die genannte Anschrift versenden können

Sie benötigen besonderen Beratungs- und Unterstützungsbedarf?

Dann können Sie gerne mit Herrn Tomlik unter 02325-952811 einen Termin in unserer Geschäftsstelle vereinbaren. Dort haben Sie dann die Möglichkeit, sich von uns beraten zu lassen und ein Vertragsexemplar mit Unterstützung auszufüllen. Hierbei weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin, dass keine Vermittlungstätigkeit entstanden ist.

Auf pyur.com/kabel finden Sie weitere wichtige Informationen zur Umstellung. Darüber hinaus können Sie sich gern ganz persönlich und kostenfrei telefonisch unter 0800 220 1111 beraten lassen.

Wichtiger Hinweis zu den Betriebskostenvorauszahlungen:

Die monatlichen Kosten für den Breitbandkabelanschluss werden wir ab 1. Juni 2024 nicht aus Ihrer Vorauszahlung herausrechnen, um der generellen Kostensteigerung entgegenzuwirken und möglichst eine Nachzahlung in der Umlagenabrechnung für das Jahr 2024 zu vermeiden.

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