Informationen zum Thema Tierhaltung
Darf jedes Tier ohne eine Genehmigung in unseren Wohnungen gehalten werden? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema.
Kleintiere wie Vögel, Hamster, Meerschweinchen u.a. können ohne Genehmigung der Genossenschaft in der Wohnung gehalten werden. Gefährliche oder exotische Tiere (Kampfhunde, giftige Tiere etc.) sind grundsätzlich verboten.
Haustiere gehören nicht auf Spielplätze. Hunde- und Katzenkot gehören ebenso nicht auf Gehwege, Wiesen und andere Freiflächen. In diesem Zusammenhang ist es nicht gestattet, Hunde in den Hofanlagen frei laufen zu lassen.
Das Füttern frei lebender Tiere in den Wohnanlagen oder über die Balkone oder Loggien ist grundsätzlich nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für Tauben und Katzen.
Gerade bei der Hundehaltung ist unbedingt darauf zu achten, dass durch den Hund verursachte Verunreinigungen auf den Gemeinschaftsflächen von dem Hundehalter unverzüglich entfernt werden. Dies gilt erfahrungsgemäß besonders für die regelmäßige Entfernung von beispielsweise Hundehaaren im Treppenhaus.
Ebenso ist darauf zu achten, dass eine Ruhestörung der Mitbewohner durch übermäßiges Hundegebell vermieden wird.
Im Sinne einer guten Nachbarschaft und zur Vermeidung späterer Probleme empfehlen wir, die Mitbewohner entsprechend zu informieren und deren Einverständnis einzuholen, bevor die Anschaffung eines Hundes erfolgt.