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Aktuelles

Änderungen bei Freistellungsaufträgen

Zum 1.1.2023 wurden gesetzliche Änderungen vorgenommen. Weitere Details finden Sie im Artikel.

Erhöhung der Sparer-Pauschbeträge zum 01.01.2023

Seitens der Bundesregierung wurde im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022 entschieden, zum 01.01.2023 die Sparer-Pauschbeträge für Ledige von 801,00 € auf 1.000,00 € und für gemeinsam veranlagte Ehegatten/Lebenspartner von 1.602,00 € auf 2.000,00 € zu erhöhen. Dieses entspricht einer prozentualen Erhöhung von 24,844 %.

Es werden automatisch alle zum 31.12.2022 gültigen Freistellungsaufträge betragsmäßig um diesen Prozentsatz erhöht. Ein Freistellungsauftrag über 42,00 € für die jährliche Dividende erhöht sich somit beispielsweise automatisch auf 53,00 €.

Falls Sie Ihren Freistellungsauftrag ändern möchten, bitten wir Sie, sich mit uns in Verbindung zu setzen.

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